Vollmachts-Erklärung der Witwe Johanne Tegeler vom 14. November  1831

                                                                                                    (Abschrift vom Orginal am 18.10.2011)

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Spezial-Vollmacht

 

Ich Endes Unterschriebene thue kund und bekenne hiermit, dass ich den Herrn Bürgermeister Haege zu Gütersloh hierdurch ausdrücklich bevollmächtige, über nachbemerkte Grundstücke, als

 

1. das Wohnhaus Nr. 134 der Frau Witwe Wilke                         für                                350 Thaler

 

2. den Güthsmersgarten dem Fuhrmann Lienenkamp                  für                                193 Thaler

 

3. den Güthsmerskamp und zwar das erste Viertel von

    Süden nach Norden dem Lienenkamp                                      für                                188 Thaler

 

4. das zweite Viertel dem Brennerei-Aufseher Kornfeld             für                                183 Thaler

 

5. das dritte Viertel dem Kleinhändler Zumwinkel                      für                                173 Thaler

 

6. das letzte Viertel dem Küper Chr. Ecke                                   für                                168 Thaler

 

7. die Koekers Wiese dem Colon Loerpabel                                 für                                660 Thaler

 

8. den Bußmannskamp dem Gastwirth Stock                              für                                400 Thaler

 

9. den Rosenbaum dem Moritz Heinrich Strothotto                    für                                620 Thaler

 

 

zugeschlagen, die Kauf-Contrakte gerichtlich zu vollziehen bzw. zu verlautbaren, die Kaufgelder zu empfangen, darüber zu quittieren, die Löschung eingetragener Hypotheken zu bewirken, in die Umschreibung der verkauften Realitäten auf  die vorgenannten Käufer zu bewilligen, sowie überhaupt alles das vorzunehmen, was zur förmlichen und definitiven Abschließung des fraglichen Verkaufs bzw. Kaufgeschäftes erforderlich sein möchte.

 

Was nun ge.... mein Bevollmächtigter vermöge dieses erhaltenen Auftrages thun wird, verspreche ich hierdurch zu genehmigen und darüber dergestalt unverzüglich zu halten, als ob ich es selbst gethan hätte. Zugleich mache ich mich auch verbindlich, meinen Bevollmächtigen wegen dieses Auftrages überall zu entschädigen, und denselben alle Kosten und Auslagen zu erstatten, bei Verpfändung meines jetzigen und künftigen Vermögens, so viel dann hierzu erforderlich wird. Dessen zur Urkunde habe ich diese meine Spezial-Vollmacht eigenhändig unterschrieben und durch Beidruckung meines Privat-Siegels bekräftigt.

So geschehen Lippstadt den 14. November 1831

Witwe Johanne Tegeler geborene Sälzer

 

 

Steuer-Siegel (ein halber Thaler 15 GR)

 

Privat-Siegel